Energieausweis
Was ist der Energieausweis?
In Österreich ist seit 1. 1. 2009 das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in Kraft. Dieses Gesetz schreibt vor, dass bei Verkauf, Vermietung bzw. Verpachtung eines Hauses, einer Wohnung oder von Geschäftsräumlichkeiten dem jeweiligen Käufer/Mieter ein so genannter Energieausweis vorgelegt werden muss.
Der Ausweis enthält die kompletten Energiekennzahlen des betreffenden Objekts. Dafür wird z.B. der Heizwärmebedarf errechnet und die Energieeffizienz des Gebäudes geprüft. In die Berechnungen fließen Faktoren wie Bauteile (Fenster, Türen, Wände), Zustand und Qualität der Dämmung sowie standortbezogene Klimadaten ein. Er gibt Auskunft über den zu erwartenden Energieverbrauch und ist 10 Jahre lang gültig.
Die Ausstellung des Ausweises übernehmen zugelassene Fachleute wie etwa Ziviltechniker, Baumeister oder Heizungstechniker. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich aber von Bundesland zu Bundesland.
Welche Vorteile ergeben sich dadurch?
Käufer/Mieter erhalten durch den Ausweis einen genauen Überblick über den Energiezustand des Gebäudes. Durch den errechneten Endenergiebedarf lassen sich Rückschlüsse auf die zu erwarteten Heizkosten ziehen.
Verkäufer/Vermieter können durch den Energieausweis den Energiezustand des Gebäudes belegen. Das bedeutet, dass z.B. Mieter keine Gewährleistungsansprüche (etwa Herabsetzung der Miete) stellen können, weil sie im Vorfeld genau über die Gesamtenergieeffizienz informiert werden.
Welche Leistungen bietet Ortmann's ImmoSelect?
Falls Sie genauere Informationen über die Vorgaben der unterschiedlichen Bundesländer wünschen bzw. weitere Fragen zum Thema Energieausweis haben, beraten wir Sie gerne. Ortmann's ImmoSelect verfügt über gute Beziehungen zu den Ausstellern der Ausweise, vermittelt Ihnen entsprechende Kontakte und begleitet Sie durch das Ausstellungsverfahren.